Wir möchten Ihnen als entlassende Institution eines Intensivpflege-Patienten hier Informationen zur Verfügung stellen, um eine reibungslose Verlegung des Patienten zu uns zu gewährleisten.
Vor der Verlegung/Entlassung ist folgendes zu beachten:
Der Patient muss mit einem außerklinischen Beatmungsgerät und dem dazugehörigen Beatmungssystem (NIV od. IV) versorgt sein und hat sich einige Tage darauf „eingeatmet“. Wir arbeiten hier mit Medizintechnik-Experten auf dem außerklinischen Beatmungssektor zusammen und können auch individuelle Lösungen (z.B. angepasste Masken und Trachealkanülen) und unterschiedliche Modelle von Beatmungsgeräten, Absauggeräten, Absaugkatheter vermitteln. Wir beraten Sie und den Patienten hierzu gern.
Eine Kostenklärung mit dem zuständigen Kostenträger, i.d.R. die Krankenkasse des Patienten, ist abgeschlossen. Die Kostenklärung übernehmen natürlich wir und benötigen hierzu Angaben zur Krankenkasse, die Krankenversicherungsnummer sowie Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten. Desweiteren einen aktuellen Arztbrief/Epikrise.
Der Patient muss nicht zwingend in einen Pflegegrad eingestuft sein, um verlegt zu werden. Die Versorgung der Patienten findet in der eigenen Häuslichkeit oder in betreuten Wohneinrichtungen statt. Eine Begutachtung durch den MDK/Medicproof kann auch dort stattfinden.
Für die Kostenklärung mit der Krankenkasse benötigen wir eine Verordnung über ambulante Krankenpflege (Muster 12a) mit den entsprechenden behandlungspflegerischen Maßnahmen (wichtig dabei ist die Beatmungspflicht und das notwendige Notfallmanagement, das die Intensivpflege rechtfertigt).
Ferner benötigen wir Rezepte über die benötigten Pflegehilfsmittel (Pflegebett, Lifter, Weichmatratze, Rollstuhl, Ernährungspumpe, Nahrung usw.). Wird der Patient aus einer Klinik verlegt, so können Sie die nötigen Medikamente als N1 verordnen. Hierfür benötigen wir die entsprechenden Rezepte.
Zur Pflegeüberleitung benötigen wir neben einem ausführlichen Pflegeüberleitungsbogen auch eine Übersicht über die am Beatmungsgerät eingestellten Beatmungsparameter. Diese müssen zwingend vom zuständigen Arzt unterschrieben/angeordnet werden und abgestempelt sein.
Erst, wenn diese Punkte erfüllt sind, kann der Patient verlegt werden.